Vorübergehender Aufenthalt Pflegebedürftiger im Haus St. Georg
Die Kurzzeitpflege hat die Aufgabe, die pflegenden Angehörigen zu entlasten, ihnen einen Urlaub zu ermöglichen durch vorübergehenden Aufenthalt der Pflegebedürftigen im Haus St. Georg.
Eine rechtzeitige Anmeldung insbesondere für die Sommermonate ist erforderlich.
Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt können Sie sich bei uns für den Alltag rehabilitieren.
Diese Kurzzeitpflege wird zum Teil durch die Pflegekasse finanziert.
Stellen Sie bei Ihrer Kasse einen entsprechenden Antrag - Wir beraten Sie gern!
Gehen Sie hierzu zum Kontakt oder zur Anfrage